Das
Elfte Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel
1 des Gesetzes vom
23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 35a wie folgt gefasst:
„§ 35a Teilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches".
- 2.
- In § 7a Absatz 1 Satz 7 werden die Wörter „insbesondere den gemeinsamen Servicestellen nach § 23 des Neunten Buches," durch die Wörter „insbesondere den Ansprechstellen der Rehabilitationsträger nach § 12 Absatz 1 Satz 3 des Neunten Buches," ersetzt.
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2020
- 3.
- In § 13 Absatz 3 Satz 3 wird das Wort „Zwölften" durch das Wort „Neunten" ersetzt und werden nach dem Wort „Einrichtungen" die Wörter „und Räumlichkeiten" eingefügt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 4.
- In § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 wird die Angabe „143" durch die Angabe „226" ersetzt und werden nach dem Wort „Heimarbeit" die Wörter „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt.
- 5.
- In § 28 Absatz 1 Nummer 14 wird die Angabe „17 Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „29" ersetzt.
- 6.
- § 35a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 35a Teilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches".
- b)
- In Satz 1 werden die Wörter „Pflegebedürftige können" durch die Wörter „Pflegebedürftigen werden" und werden die Wörter „auch als Teil eines trägerübergreifenden Budgets nach § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches in Verbindung mit der Budgetverordnung und § 159 des Neunten Buches erhalten" durch die Wörter „durch ein Persönliches Budget nach § 29 des Neunten Buches erbracht" ersetzt.
- c)
- In Satz 2 werden die Wörter „Der beauftragte Leistungsträger nach § 17 Abs. 4 des Neunten Buches" durch die Wörter „Der Leistungsträger, der das Persönliche Budget nach § 29 Absatz 3 des Neunten Buches durchführt," ersetzt.
G. v. 21.02.2017 BGBl. I S. 265