Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (1. AgrarZahlVerpflVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen

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auf Grund des § 4 Absatz 1 Nummer 2 des Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928) das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,

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auf Grund des § 9a Satz 1 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), § 9a Satz 1 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:



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