Artikel 4 - Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (9. GGRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 GGAV 2002 § 1, Anlage

Die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „die durch Artikel 489 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist" durch die Wörter „die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. März 2017 (BGBl. I S. 568) geändert worden ist" ersetzt.

2.
Die Anlage wird wie folgt geändert:

a)
Im Inhaltsverzeichnis werden die Angaben zur Ausnahme 13 (S) und 14 (S) wie folgt gefasst:

aa)
„Ausnahme 13 - offen -" und

bb)
„Ausnahme 14 - offen -".

b)
Die Ausnahme 8 (B) wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 Satz 1 wird die Angabe „Unterabschnitt 8.1.8.3," gestrichen.

bb)
In Nummer 2.7 werden die Wörter „Artikel 1 der Verordnung vom 30. Mai 2014 (BGBl. I S. 610)" durch die Wörter „Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2948)" ersetzt.

c)
Die Ausnahme 13 (S) wird wie folgt gefasst:

„Ausnahme 13

-
offen -".

d)
Die Ausnahme 14 (S) wird wie folgt gefasst:

„Ausnahme 14

-
offen -".

e)
In der Ausnahme 18 (S) werden in Nummer 3.1 Satz 1

aa)
im einleitenden Satzteil das Wort „(Verteilerverkehr)" durch die Wörter „(Verteilerverkehr, einschließlich Sammelverkehr)" und

bb)
in Buchstabe a die Angabe „§ 35" durch die Wörter „den §§ 35 und 35a"

ersetzt.

f)
Die Ausnahme 19 (B, E, S) wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 6.3 wird die Angabe „des § 35" durch die Wörter „der §§ 35 und 35a" ersetzt.

bb)
Die Nummer 6.5 wird wie folgt gefasst:

„gestrichen".

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Zitierungen von Artikel 4 Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 9. GGRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. GGRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 229
Bekanntmachung GGAVNB 2019
... vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275), 2. den am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Artikel 4 der Verordnung vom 17. März 2017 (BGBl. I S. 568 ) und 3. den am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Artikel 2 der eingangs genannten ...

Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 20.02.2019 BGBl. I S. 124
Artikel 2 11. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 17. März 2017 (BGBl. I S. 568 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 wird wie ...


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