Artikel 8 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Arbeitszeitverordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 AZV § 13

(2030-2-29)

In § 13 Absatz 2 Satz 1 und 4 der Arbeitszeitverordnung vom 23. Februar 2006 (BGBl. I S. 427), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2191) geändert worden ist, werden jeweils nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 49 11. ZustAnpV Änderung der Arbeitszeitverordnung
... Absatz 1 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung vom 23. Februar 2006 (BGBl. I S. 427), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, wird das Wort „Innern" durch die Wörter „Innern, ...


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