Artikel 94 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 94 Änderung der Verordnung über die Kosten der Kartellbehörden


Artikel 94 ändert mWv. 5. April 2017 KartKostV § 4, § 5

(703-1-6)

Die Verordnung über die Kosten der Kartellbehörden vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1535), die durch Artikel 2 Absatz 77 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 2 Satz 3 werden nach den Wörtern „sie schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

2.
In § 5 Absatz 3 werden nach dem Wort „schriftliche" die Wörter „oder elektronische" eingefügt.



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