Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung (1. BinSchKostVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 833 (Nr. 20); Geltung ab 01.01.2018
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes, der zuletzt durch Artikel 4 Absatz 120 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) sowie in Verbindung mit § 23 Absatz 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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