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Zitierungen von
§ 6 MaStRV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MaStRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MaStRV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Anlage MaStRV (zu § 6) Im Marktstammdatenregister zu erfassende Daten
(vom 01.01.2025)
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Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
V. v. 06.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 402
Artikel 1 2. MaStRVÄndV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... ersetzt. 2. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu
§ 6
) Im Marktstammdatenregister zu erfassende Daten ...
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