Zitierungen von § 6 MaStRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MaStRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MaStRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage MaStRV (zu § 6) Im Marktstammdatenregister zu erfassende Daten (vom 01.01.2025)
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
V. v. 06.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 402
Artikel 1 2. MaStRVÄndV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... ersetzt. 2. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 6 ) Im Marktstammdatenregister zu erfassende Daten  ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed