Artikel 13 - Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-NSG k.a.Abk.)

G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400 (Nr. 33)
Geltung ab 25.05.2018, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 13 ändert mWv. 25. Mai 2018 BKAG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 25. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundeskriminalamtgesetz vom 7. Juli 1997 (BGBl. I S. 1650), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft, gleichzeitig tritt in Artikel 1 § 20 des Bundeskriminalamtgesetzes in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Juni 2017.



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