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Artikel 2 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren (InsVEU/2015/848-DG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. Juni 2017 InsO § 13, § 15a, § 27, § 35, § 303a, § 305

Die Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 866) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Ist der Eröffnungsantrag unzulässig, so fordert das Insolvenzgericht den Antragsteller unverzüglich auf, den Mangel zu beheben und räumt ihm hierzu eine angemessene Frist ein."

b)
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.

2.
§ 15a wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 2 oder Absatz 3, einen Eröffnungsantrag

1.
nicht oder nicht rechtzeitig stellt oder

2.
nicht richtig stellt."

b)
Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:

„(6) Im Falle des Absatzes 4 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist die Tat nur strafbar, wenn der Eröffnungsantrag rechtskräftig als unzulässig zurückgewiesen wurde."

c)
Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7 und die Wörter „Absätze 1 bis 5" werden durch die Wörter „Absätze 1 bis 6" ersetzt.

3.
§ 27 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.

b)
Folgende Nummer 5 wird angefügt:

„5.
eine abstrakte Darstellung der für personenbezogene Daten geltenden Löschungsfristen nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 509) geändert worden ist."

4.
In § 35 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 295 Absatz 3" durch die Angabe „§ 295 Absatz 2" ersetzt.

5.
In § 303a Satz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 300 Absatz 2" durch die Angabe „§ 300 Absatz 3" ersetzt.

6.
In § 305 Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „Nummer 1 bis 3" durch die Wörter „Nummer 1 bis 4" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 InsVEU/2015/848-DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsVEU/2015/848-DG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 320
Eingangsformel ZVFV
... sind, sowie - des § 305 Absatz 5 Satz 1 der Insolvenzordnung, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes vom 5. Juni 2017 (BGBl. I S. 1476) geändert worden ist, jeweils ...

Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
Eingangsformel ZVFVuaÄndV
... sind, sowie - des § 305 Absatz 5 Satz 1 der Insolvenzordnung, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes vom 5. Juni 2017 (BGBl. I S. 1476 ) geändert worden ist, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 24 2. FiMaNoG Folgeänderungen
... § 340 Absatz 1 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juni 2017 (BGBl. I S. 1476) geändert worden ist, wird die Angabe ...