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Artikel 3 - Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (GwGEG 2017 k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des AZR-Gesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Juni 2017 AZRG § 17a (neu), § 22, § 32

Das AZR-Gesetz vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), das zuletzt durch Artikel 82 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 17 folgende Angabe eingefügt:

§ 17a Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen".

2.
Nach § 17 wird folgender § 17a eingefügt:

§ 17a Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

An die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger sind, auf Ersuchen die Grunddaten und folgende Daten übermittelt:

1.
abweichende Namensschreibweisen,

2.
andere Namen,

3.
frühere Namen,

4.
Aliaspersonalien,

5.
Angaben zum Ausweispapier,

6.
die Seriennummer ihrer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende gemäß § 63a des Asylgesetzes (AKN-Nummer) sowie das Ausstellungsdatum und die Gültigkeitsdauer,

7.
Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a und 2 Nummer 1, 3, 7, 7a und 12."

3.
Nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 wird folgende Nummer 7a eingefügt:

„7a.
die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen,".

4.
§ 32 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 11 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Folgende Nummer 12 wird angefügt:

„12.
die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen."



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 GwGEG 2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GwGEG 2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 5 ReRaG Änderung des AZR-Gesetzes
... § 18a des AZR-Gesetzes vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) geändert worden ist, wird folgender Satz ...