Artikel 4 - Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FuAGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 4. Juli 2017 FTEG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2879) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. Juli 2017.



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