Artikel 8 - Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (4. StRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Juli 2017 EStDV 2000 § 73e, § 84

Die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 19 Absatz 14 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 73e Satz 4 werden die Wörter „Vordruck auf elektronischem Weg" durch die Wörter „Datensatz durch Datenfernübertragung" ersetzt.

2.
In § 84 Absatz 1 wird die Angabe „Veranlagungszeitraum 2016" durch die Angabe „Veranlagungszeitraum 2017" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 4. StRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. StRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2730
Artikel 4 PartFinÄndG Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2360 ) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „Parteiengesetzes ist" ein ...


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