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Zitierungen von § 4 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
...  nach Zeitaufwand 11.11 Feststellender Verwaltungsakt nach § 4 Absatz 4 Satz 1 ZAG nach Zeitaufwand 11.12 Einschreiten gegen ungesetzliche ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960
Artikel 1 18. FinDAGKostVÄndV
...  in Euro „9.1.1 Entscheidung durch Verwaltungsakt nach § 4 Absatz 4 ZAG   9.1.1.1 Feststellung, dass ein Unternehmen den ... dass ein Unternehmen den Vorschriften des ZAG un- terliegt ( § 4 Absatz 4 Satz 1 ZAG)   9.1.1.1.1 in den Fällen, in denen sich ... den Fällen, in denen sich der Bescheid auf eine Feststellung nach § 4 Absatz 4 Satz 1 ZAG beschränkt 5.000 9.1.1.1.2 in den Fällen, ... eines Antrags auf Erlass eines Feststellungsbescheids nach § 4 Absatz 4 Satz 1 ZAG 1.000 9.1.2 Einschreiten gegen unerlaubte ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 27 ZuFinG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 4 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 4a Elektronische Bekanntgabe oder ... die Wörter „nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2" ersetzt. 4. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Elektronische Bekanntgabe ...