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Zitierungen von § 43 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 ZAG Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (vom 01.03.2023)
... oder das Erlöschen der Erlaubnis im Bundesanzeiger und in dem Institutsregister nach § 43 oder § 44 ...
§ 38 ZAG Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute (vom 15.12.2023)
... entscheidet, ob die Zweigniederlassung oder der Agent in das Institutsregister gemäß § 43 Absatz 1 , § 44 Absatz 2 eingetragen wird und teilt ihre Entscheidung den zuständigen ... die Eintragung des Agenten oder der Zweigniederlassung in das Institutsregister gemäß § 43 Absatz 1 , § 44 Absatz 2 ab oder löscht diese Eintragung, falls sie bereits erfolgt ist.  ... erfolgt ist. (6) Nach Eintragung in das Institutsregister gemäß § 43 Absatz 1 , § 44 Absatz 2 dürfen die Agenten oder darf die Zweigniederlassung ihre Tätigkeiten ...
§ 44 ZAG E-Geld-Instituts-Register
...  (2) Zweigniederlassungen und Agenten des E-Geld-Instituts werden entsprechend § 43 Absatz 1 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 2 eingetragen. § 43 Absatz 2 gilt für beide ... werden entsprechend § 43 Absatz 1 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 2 eingetragen. § 43 Absatz 2 gilt für beide ...
§ 66 ZAG Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
... 10 als erteilt gilt, so trägt sie das Zahlungsinstitut in das Register gemäß § 43 ein und teilt dem Zahlungsinstitut die Entscheidung mit; ab diesem Zeitpunkt ist auf das ...