Zitierungen von § 62a ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62a ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 27 ZuFinG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
...  c) Nach der Angabe zu § 62 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 62a Kollektive Verbraucherinformation". 2. § 1 wird wie folgt geändert: ... das Wort „elektronisch" eingefügt. 22. Nach § 62 wird folgender § 62a eingefügt: „§ 62a Kollektive Verbraucherinformation (1) ... 22. Nach § 62 wird folgender § 62a eingefügt: „ § 62a Kollektive Verbraucherinformation (1) Die Bundesanstalt hat das elektronische ...


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