Artikel 8 - Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften (ReRaG k.a.Abk.)

G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Geltung ab 25.07.2017, abweichend siehe Artikel 31
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Artikel 8 Änderung des Genossenschaftsgesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. Mai 2018 GenG § 31, § 156

Das Genossenschaftsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2230), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2434) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 156 wie folgt gefasst:

§ 156 Anwendbarkeit von Vorschriften über das Handelsregister; Bekanntmachung von Eintragungen".

2.
§ 31 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird das Wort „verarbeiten" durch das Wort „speichern" und das Wort „Verarbeitung" durch das Wort „Speicherung" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird das Wort „Verarbeitung" durch das Wort „Speicherung" ersetzt.

3.
§ 156 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 156 Anwendbarkeit von Vorschriften über das Handelsregister; Bekanntmachung von Eintragungen".

b)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§§ 8a, 9 und 11 des Handelsgesetzbuchs" durch die Wörter „§§ 8a, 9, 10a und 11 des Handelsgesetzbuchs" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 ReRaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ReRaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 31 ReRaG Inkrafttreten (vom 27.02.2019)
... d, Nummer 5 bis 7 und Artikel 26 treten am 1. Januar 2018 in Kraft. (4) Die Artikel 3, 7 bis 17, 19 und 24 treten am 25. Mai 2018 in Kraft. (5) Die Artikel 4, 5, 6 und 29 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1874
Artikel 3 TranspRLJABÄndRLUG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2230), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 53 wird wie folgt ...


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