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Artikel 7 - Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (RÜAbschlG k.a.Abk.)

G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Geltung ab 01.07.2018, abweichend siehe Artikel 12
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Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte


Artikel 7 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2018 ALG § 80, § 83, § 102, § 102a, § 114, mWv. 1. Juli 2024 offen, mWv. 1. August 2024 offen, mWv. 1. Januar 2025 offen

Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2509) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2024

 
a)
Die Angabe zu § 83 wird wie folgt gefasst:

§ 83 (weggefallen)".

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.08.2024

 
b)
Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst:

§ 102 (weggefallen)".

Ende abweichendes Inkrafttreten


 
c)
Die Angabe zu § 102a wird wie folgt gefasst:

§ 102a (weggefallen)".

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2024

 
d)
Die Angabe zu § 105 wird wie folgt gefasst:

§ 105 (weggefallen)".

e)
Die Angabe zu § 114 wird wie folgt gefasst:

§ 114 (weggefallen)".

f)
Die Angabe zu § 116 wird wie folgt gefasst:

§ 116 (weggefallen)".

g)
Die Angabe zu § 120 wird wie folgt gefasst:

§ 120 (weggefallen)".

2.
§ 43 Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
In § 80 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Absatz 3" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2025

4.
In § 80 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Absatz 2" gestrichen.

Ende abweichendes Inkrafttreten


5.
In § 83 Absatz 4 werden die Wörter „zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" durch die Wörter „zum 30. Juni 2024" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2024

6.
§ 83 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


7.
§ 102 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" durch die Wörter „zum 30. Juni 2024" ersetzt.

b)
Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Besteht am 30. Juni 2024 Anspruch auf eine Rente, die ganz oder teilweise nach Absatz 1 berechnet wurde, wird diese zum 1. Juli 2024 angepasst, indem an die Stelle des allgemeinen Rentenwerts (Ost) der allgemeine Rentenwert tritt; Absatz 4 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden."

abweichendes Inkrafttreten am 01.08.2024

8.
§ 102 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


9.
§ 102a wird aufgehoben.

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2024

10.
§ 105 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


11.
In § 114 Satz 1 werden die Wörter „zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" durch die Wörter „zum 30. Juni 2024" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2024

12.
§ 114 wird aufgehoben.

13.
§ 116 wird aufgehoben.

14.
§ 120 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 7 Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 RÜAbschlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RÜAbschlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 RÜAbschlG Inkrafttreten (vom 01.07.2020)
... 2, 4, 6, 9, 14 bis 16, 18, 20, 25 bis 30, 38, 43, Artikel 4 Nummer 1, 3 und 5, Artikel 6 Nummer 2, Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a und d bis g, Nummer 2, 6, 10, 12 bis 14 , Artikel 9 und 11 treten am 1. Juli 2024 in Kraft. (6) Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b ... g, Nummer 2, 6, 10, 12 bis 14, Artikel 9 und 11 treten am 1. Juli 2024 in Kraft. (6) Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 8 tritt am 1. August 2024 in Kraft. (7) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und p bis r, ... 32 bis 36, 39 Buchstabe c und d, die Artikel 2, 3 Nummer 2, 3 und 5, Artikel 4 Nummer 2, 4 und 6, Artikel 7 Nummer 4 und Artikel 10 Nummer 1 treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (8) Artikel 1 Nummer 1 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2019
B. v. 27.11.2018 BGBl. I S. 2031
Bekanntmachung BeitrZALGBek 2019
... vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) neu gefasst worden sind, sowie § 114 zuletzt durch Artikel 7 Nummer 11 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575 ) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: 1. Der Beitrag in der Alterssicherung ...

Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2020
B. v. 17.12.2019 BGBl. I S. 2869
Bekanntmachung BeitrZALGBek 2020
... vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) neu gefasst worden sind, sowie § 114 zuletzt durch Artikel 7 Nummer 11 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575 ) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: 1. Der Beitrag in der Alterssicherung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016
Artikel 3 RVLSG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 19 wird wie folgt ...