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Artikel 6 - Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung (PartFinÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. Juli 2017 ErbStG § 13, § 37

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1682) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 13 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a werden nach dem Komma am Ende die Wörter „sofern die jeweilige Partei nicht gemäß § 18 Absatz 7 des Parteiengesetzes von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist," eingefügt.

2.
Dem § 37 wird folgender Absatz 15 angefügt:

„(15) § 13 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2730) ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 29. Juli 2017 entsteht."

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 PartFinÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PartFinÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
neugefasst durch B. v. 27.02.1997 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 37 ErbStG Anwendung des Gesetzes (vom 28.03.2024)
... Juni 2017 entsteht. (15) § 13 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2730 ) ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 29. Juli 2017 entsteht.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 18 UStIntG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2730 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 19a Absatz 5 Satz ...