Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (EheRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderungen weiterer Gesetze


Artikel 2 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2017 LPartG § 20a (neu), PStG § 17a (neu), TSG § 7, EGBGB Artikel 17b

(1) Das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2429) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 20 wird folgender Abschnitt 5 eingefügt:

„Abschnitt 5 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a

Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor dem Standesbeamten abgegeben werden."

2.
Die bisherigen Abschnitte 5 und 6 werden die Abschnitte 6 und 7.

(2) Das Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Der Angabe zu Kapitel 4 werden die Wörter „und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe" angefügt.

b)
Nach der Angabe zu § 17 wird folgende Angabe eingefügt:

§ 17a Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung".

2.
Kapitel 4 wird wie folgt geändert:

a)
Der Überschrift werden die Wörter „und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe" angefügt.

b)
Folgender § 17a wird angefügt:

§ 17a Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung

(1) Die Lebenspartner haben bei der Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe das Bestehen der Lebenspartnerschaft durch öffentliche Urkunden nachzuweisen.

(2) Für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe gelten die §§ 11 und 12 Absatz 1 und 2 Nummer 1 bis 3 sowie die §§ 14 bis 16 entsprechend."

(3) § 7 Absatz 1 des Transsexuellengesetzes vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2 wird das Wort „oder" gestrichen und das Komma durch einen Punkt ersetzt.

2.
Nummer 3 wird aufgehoben.

(4) Artikel 17b des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2780) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Überschrift werden die Wörter „und gleichgeschlechtliche Ehe" angefügt.

2.
Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 gelten für die gleichgeschlechtliche Ehe entsprechend."



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EheRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EheRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
Artikel 13 SBGGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... tritt das Transsexuellengesetz vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2787 ) geändert worden ist, außer Kraft. (2) In Artikel 1 tritt § 4 des ...

Gesetz zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2257, 2019 I 496
Artikel 3 WAStGEG Folgeänderungen
... 38 Absatz 2 des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2787 ) geändert worden ist, werden die Wörter „der Deutschen Dienststelle für die ...

Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
Artikel 2 IntGüRVGEG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2787 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 3 Nummer 1 wird wie ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 3 EheRAnpG Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
... Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2787 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ...