Eingangsformel - Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds, der Beihilfe und der Unterhaltssicherung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgWidVertrAnO)

A. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 3058 (Nr. 54)
Geltung ab 01.06.2017; FNA: 2030-14-221 Beamte

Eingangsformel



Nach

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§ 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160),

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§ 82 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 3 des Soldatengesetzes, von denen Absatz 4 Satz 3 durch Artikel 6 Nummer 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514) eingefügt worden ist,

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§ 87 Absatz 2, § 88 Absatz 5 Nummer 2 und Absatz 6 Satz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes, von denen § 88 Absatz 5 Nummer 2 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 4 und § 88 Absatz 6 Satz 4 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2416) geändert worden ist, sowie

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§ 29 Satz 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1061)

ordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen an:



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