Änderung § 13 GfwtDBwVDV vom 04.04.2019

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 GfwtDBwVDVÄndV am 4. April 2019 und Änderungshistorie der GfwtDBwVDV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 13 GfwtDBwVDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.04.2019 geltenden Fassung
§ 13 GfwtDBwVDV n.F. (neue Fassung)
in der am 04.04.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.03.2019 BGBl. I S. 406

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 13 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens


(Text neue Fassung)

§ 13 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens


vorherige Änderung

(1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens wird durchgeführt in Form

1. eines Referats,

2. einer Simulationsaufgabe und

3. eines strukturierten oder halbstrukturierten Interviews.

(2) 1 Am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens kann der zuständige Personalrat teilnehmen. 2 Sofern schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Bewerberinnen oder Bewerber am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens teilnehmen, ist der Schwerbehindertenvertretung ebenfalls die Teilnahme zu ermöglichen.


(3)
Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens ist bestanden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die nach dem Auswahlkonzept erforderliche Mindestpunktzahl erreicht hat.



(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:

1. Leistungstest,

2. biographischer Fragebogen,

3. Persönlichkeitstest,

4. Simulationsaufgaben und


5. Aufsatz.

(2)
Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen Arbeitstag.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed