Das
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland vom
12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1121, 1137) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 16 Satz 2 werden nach der Angabe „39b" ein Komma und die Angabe „39c" eingefügt.
- 2.
- In § 27 wird das Wort „Berufsqualifikationsgesetzes" durch das Wort „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes" ersetzt.
- 3.
- In § 29 werden die Wörter „§ 203 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 3 bis 5" durch die Wörter „§ 203 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 3 bis 6" ersetzt.
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320