Eingangsformel - Verordnung zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (MOGuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund

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des § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b und d und des § 7 Absatz 1 des Agrarmarktstrukturgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 917), die durch Artikel 396 Nummer 2 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,

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des § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Agrarmarktstrukturgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 917),

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des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1, der §§ 15, 16 und des § 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und

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des § 34f Absatz 2 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746):



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