Änderung Anlage 3 Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung vom 01.01.2020

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 3 Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung, alle Änderungen durch Artikel 2 DV-FahrlGuaÄndV am 1. Januar 2020 und Änderungshistorie der FahrlAusbVO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1) Musterplan und Unterrichtsverteilung für das Lehrpraktikum


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1) Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum


vorherige Änderung nächste Änderung

I. Musterplan


Lfd.
Nr.
|




Lfd. Nr. | Lernthemen | Inhalte | Unterrichtseinheiten
(45 Minuten)


(Textabschnitt unverändert)

1 | Einführung

vorherige Änderung nächste Änderung

1.1 | Der Ausbildungs- und
Fahrschulbetrieb | Kennenlernen
- der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule
- der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation
- der Mitarbeiter der Fahrschule
- der Organisation der Fahrschule
- der Geschäftszeiten der Fahrschule
- der Ausbildungsfahrzeuge

1.2 | Der Ausbildungsfahrlehrer | Kennenlernen der
Aufgaben,
Pflichten und Rechte des Ausbildungsfahrlehrers

1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehreranwärters
Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegenüber
- den ihm anvertrauten Personen,
- den Fahrschülern (§ 6 FahrlG),
- den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers
der
Fahrschule, der für die verantwortliche Leitung der
Fahrschule bestellten
Person und des Ausbildungsfahr-
lehrers


2 | Teilnahme am theoretischen und
praktischen
Unterricht (Hospitation)
mit Vor- und Nachbesprechung des
Unterrichts |


2.1 | Theoretischer Unterricht |

2.1.1 | Vorbesprechung | - Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Absatz 6
FahrschAusbO

- Materialien und Medien
- Lernziele des Unterrichts

2.1.2 | Hospitation | Beobachten mehrerer verschiedener Lektionen des Grund-
stoffs
und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B

2.1.3 | Nachbesprechung | Auswerten der Beobachtungen der Hospitation
Entwickeln
von Strategien für die Durchführung des eigenen
Theorieunterrichts


2.2 | Praktischer Unterricht |

2.2.1 | Vorbesprechung | - Organisation und Konzeption der praktischen Ausbildung
- Lernstand der Fahrschüler
- Lernziele der Fahrstunde

2.2.2 | Hospitation | Beobachten der Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungs-
stufen
Teilnahme
an Fahrerlaubnisprüfungen

2.2.3 | Nachbesprechung | Auswerten der Beobachtungen der Hospitation
Entwickeln
von Strategien für die Planung, Durchführung und
Auswertung
eigener Fahrstunden

3 | Durchführung von theoretischem und
praktischem Unterricht
in Anwesenheit
des Ausbildungsfahrlehrers |


3.1 | Theoretischer Unterricht in Anwesenheit
des Ausbildungsfahrlehrers |


3.1.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs
Beschreiben
- der Lerngruppen
- der Ziele und Inhalte
- der Methoden und Medien

3.1.2 | Durchführung | Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grund-
stoffs
und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B

3.1.3 | Nachbesprechung | Auswerten des Unterrichts und der Lernstandsdiagnose beim
Fahrlehreranwärter
Strategien
entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen
Erkenntnisse
Ausbildungsstand
des Fahrlehreranwärters

3.2 | Praktischer Unterricht in Anwesenheit des
Ausbildungsfahrlehrers |


3.2.1 | Vorbesprechung | Planen der Fahrstunde
Feststellen
des Ausbildungsstands und der Lernvoraus-
setzungen
Darstellen
der Ausbildungsziele und Ausbildungsschwerpunkte

3.2.2 | Durchführung | Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungs-
stufen
mit verschiedenen Fahrschülern
Erörtern
und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands

3.2.3 | Nachbesprechung | Auswerten der Fahrstunde und Lernstandsdiagnose beim
Fahrlehreranwärter
Strategien
entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen
Ausbildungsstand
des Fahrlehreranwärters

3.3 | Feststellung der Prüfungsreife | Kennenlernen der Kriterien und Methoden zur Feststellung
der
Prüfungsreife des Fahrschülers

4 | Durchführung von theoretischem
und
praktischem Unterricht ohne
Anwesenheit
des Ausbildungs-
fahrlehrers |


4.1 | Theoretischer Unterricht | Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und
des
klassenspezifischen Stoffs der Klasse B
Reflektieren
des Unterrichts
Austauschen
der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer

4.2 | Praktischer Unterricht | Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungs-
stufen
Reflektieren
der Fahrstunden
Austauschen
der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer

4.3 | Feststellen der Prüfungsreife | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der
Prüfungsreife
Abstimmen
der Entscheidung der Prüfungsreife mit dem Aus-
bildungsfahrlehrer


5 | Vorstellung von Fahrschülern zur
Prüfung einschließlich
Begleitung und
Beaufsichtigung
bei der praktischen
Prüfung
| Erledigen der Formalitäten
Begleiten
und Beaufsichtigen des Fahrschülers bei der Prü-
fung
mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
Betreuung
des Fahrschülers vor und nach der Prüfung
Austauschen
der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer


II. Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum (Mindestunterricht)

Folgende Übersicht orientiert sich an dem Mindestunterricht von 20 Unterrichtseinheiten nach § 3 Absatz 2 der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung


Lfd.
Nr.
| Lernthemen | Unterrichtseinheiten
(45 Minuten)


2
| Teilnahme (Hospitation) am theoretischen und praktischen Unterricht

2.1 | Theoretischer Unterricht | 8

2.2 | Praktischer Unterricht | 15
davon 5 nach
§ 5 Absatz 2 FahrschAusbO

3 |
Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers

3.1
| Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 12

3.2 | Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 16
davon 8 nach
§ 5 Absatz
2 FahrschAusbO

3.3 | Feststellung der Prüfungsreife für die praktische Prüfung in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 3

4 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers

4.1 | Theoretischer Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 18

4.2 | Praktischer Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 120

5 | Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich
Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung | 6

62 | Nr. 1
bis 5 nach individueller Aufteilung und Absprache zwischen
Ausbildungsfahrlehrer
und Fahrlehreranwärter | 132



1.1 | Der Ausbildungs- und
Fahrschulbetrieb | Kennenlernen
- der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule
- der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation
- der Mitarbeiter der Fahrschule
- der Organisation der Fahrschule
- der Geschäftszeiten der Fahrschule
- der Ausbildungsfahrzeuge | -

1.2 | Der Ausbildungsfahrlehrer | Kennenlernen
der Aufgaben,
Pflichten und Rechte des Ausbil-
dungsfahrlehrers


1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehrer-
anwärters

Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegen-
über

- den ihm anvertrauten Personen,
- den Fahrschülern (§ 6 FahrlG),
- den Dienst- und Ausbildungsanweisungen
des
Inhabers der Fahrschule, der für die ver-
antwortliche
Leitung der Fahrschule bestell-
ten
Person und des Ausbildungsfahrlehrers

2 | Teilnahme am theoretischen
und praktischen
Unterricht
sowie an der praktischen
Prüfung


2.1 | Theoretischer Unterricht

2.1.1 | Vorbesprechung | - Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Ab-
satz
6 FahrschAusbO
- Materialien und Medien
- Lernziele des Unterrichts | 10

2.1.2 | Hospitation | - Beobachten mehrerer verschiedener Lektio-
nen
des Grundstoffs und des klassenspezi-
fischen
Stoffs der Klasse B

2.1.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Beobachtungen der Hospita-
tion
- Entwickeln
von Strategien für die Durchfüh-
rung
des eigenen Theorieunterrichts

2.2 | Praktischer Unterricht/praktische
Prüfung


2.2.1 | Vorbesprechung | - Organisation und Konzeption der prakti-
schen
Ausbildung
- Lernstand der Fahrschüler
- Lernziele der Fahrstunde | 15
davon 5
nach § 5
Absatz 2
FahrschAusO


2.2.2 | Hospitation | - Beobachten der Fahrstunden in den einzel-
nen Ausbildungsstufen
- Teilnahme
an Fahrerlaubnisprüfungen

2.2.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Beobachtungen der Hospita-
tion
- Entwickeln
von Strategien für die Planung,
Durchführung
und Auswertung eigener Fahr-
stunden


3 | Durchführung von theoreti-
schem
und praktischem
Unterricht
in Anwesenheit des
Ausbildungsfahrlehrers


3.1 | Theoretischer Unterricht in An-
wesenheit des Ausbildungsfahr-
lehrers


3.1.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs
Beschreiben
- der Lerngruppen
- der Ziele und Inhalte
- der Methoden und Medien |
12


3.1.2 | Durchführung | Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen
des Grundstoffs
und des klassenspezifischen
Stoffs
der Klasse B

3.1.3 | Nachbesprechung | - Auswerten des Unterrichts und der Lern-
standsdiagnose
beim Fahrlehreranwärter
- Strategien
entwickeln zur Umsetzung der
gewonnenen Erkenntnisse
- Ausbildungsstand
des Fahrlehreranwärters

3.2 | Praktischer Unterricht in
Anwesenheit
des Ausbildungs-
fahrlehrers


3.2.1 | Vorbesprechung | - Planen der Fahrstunde
- Feststellen
des Ausbildungsstands und der
Lernvoraussetzungen
- Darstellen
der Ausbildungsziele und Ausbil-
dungsschwerpunkte | 16
davon 8
nach § 5
Absatz 2
FahrschAusbO


3.2.2 | Durchführung | - Durchführen von Fahrstunden in den einzel-
nen Ausbildungsstufen
mit verschiedenen
Fahrschülern
- Erörtern
und Dokumentieren des jeweiligen
Ausbildungsstands


3.2.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Fahrstunde und Lernstands-
diagnose
beim Fahrlehreranwärter
- Strategien
entwickeln, um gewonnene Er-
kenntnisse
zu nutzen
- Ausbildungsstand
des Fahrlehreranwärters

3.3 | Feststellung der theoretischen
und praktischen
Prüfungsreife

3.3.1
| Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Plans zur Feststel-
lung
der theoretischen/praktischen Prüfungs-
reife eines Fahrschülers
-
Kriterien und Methoden | 8

3.3.2 | Durchführung | Anwenden der Kriterien und Methoden
zur Fest-
stellung der
Prüfungsreife des Fahrschülers

3.3.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Feststellung der theoreti-
schen/praktischen Prüfungsreife
- Strategien entwickeln, um gewonnene Er-
kenntnisse zu nutzen

4 | Durchführung von theoreti-
schem und
praktischem Un-
terricht
ohne Anwesenheit des
Ausbildungsfahrlehrers


4.1 | Theoretischer Unterricht | - Unterrichten möglichst aller Lektionen des
Grundstoffs
und des klassenspezifischen
Stoffs
der Klasse B
- Reflektieren
des Unterrichts
- Austauschen
der Erfahrungen mit dem Aus-
bildungsfahrlehrer | 18


4.2 | Praktischer Unterricht | - Durchführen von Fahrstunden in den einzel-
nen Ausbildungsstufen
- Reflektieren
der Fahrstunden
- Austauschen
der Erfahrungen mit dem Aus-
bildungsfahrlehrer | 120


4.3 | Feststellung der Prüfungsreife | - Anwenden der Kriterien und Methoden zur
Feststellung
der Prüfungsreife
- Abstimmen
der Entscheidung der Prüfungs-
reife
mit dem Ausbildungsfahrlehrer | 5

5 | Vorstellung von Fahrschülern
zur praktischen Prüfung
einschließlich
Begleitung
und Beaufsichtigung
bei der
praktischen Prüfung

| Durchführung
| - Erledigen der Formalitäten
- Begleiten
und Beaufsichtigen des Fahrschü-
lers
bei der praktischen Prüfung mit und
ohne
Anwesenheit des Ausbildungsfahr-
lehrers
- Betreuung
des Fahrschülers vor und nach
der praktischen
Prüfung
- Austauschen
der Erfahrungen mit dem Aus-
bildungsfahrlehrer
| 6

6
| Individuelle Aufteilung

|
Durchführung | Nummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung
und in
Absprache zwischen Ausbildungsfahr-
lehrer
und Fahrlehreranwärter | 120

Gesamt | 330

vorherige Änderung


Der Ablauf des Praktikums orientiert sich am Leistungsvermögen des Fahrlehreranwärters sowie an den Fahrschülern, die in der Ausbildungszeit vorhanden sind. Die vollständige fahrpraktische Ausbildung von drei Fahrschülern durch den Fahrlehreranwärter ist anzustreben.

2 Bei einer Zunahme der Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten des Praktikums (bei maximal 40 Unterrichtseinheiten pro Woche sind das maximal 660 Unterrichtseinheiten gesamt) enthält die laufende Nr. 6 eine entsprechende Stundenerhöhung.



 
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed