Die
Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom
6. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3549) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b muss wie folgt lauten:
- „b)
- In Nummer 4 werden das Wort „Nummer" durch die Wörter „der Nummern" ersetzt und nach der Angabe „244" ein Komma und die Angabe „246.2, 246.3 oder 250a" eingefügt."