In der
Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See vom
7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3862) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- § 4 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- In Absatz 7 Satz 2 sind die Wörter „Nummern 1 und 3.6" durch die Wörter „Nummer 1 und 3.6" zu ersetzen.
- b)
- In Absatz 12 Satz 2 ist nach dem Wort „wiederholen" ein Komma einzufügen.
- 2.
- § 17 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- In Nummer 1 ist das Wort „Anschnitten" durch das Wort „Abschnitten" zu ersetzen.
- b)
- In Nummer 11 ist das Wort „IMDG-Code" durch die Wörter „des IMDG-Codes" zu ersetzen.
- 3.
- In § 28 Absatz 6 ist die Angabe „15. Februar 2015" durch die Angabe „15. Februar 2016" zu ersetzen.