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§ 3 - Lastenausgleichsarchiv-Verordnung (LAArchV)

§ 3



(1) Das Lastenausgleichsarchiv übernimmt alle Akten, in denen

1.
Vertreibungsschäden (§ 12 des Lastenausgleichsgesetzes) oder Ostschäden (§ 14 des Lastenausgleichsgesetzes) an Einheitswertvermögen nach dem Feststellungsgesetz festgestellt oder in denen Reparationsschäden nach § 2 des Reparationsschädengesetzes an Einheitswertvermögen berechnet wurden, soweit die Schäden in den in § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Lastenausgleichsgesetzes bezeichneten Gebieten mit Ausnahme Chinas entstanden sind.

2.
Schäden an Einheitswertvermögen nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz festgestellt wurden, sowie

3.
Schäden von Verfolgten im Sinne des § 1 Abs. 3 der Elften Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz geltend gemacht wurden, soweit die entsprechenden Wirtschaftsgüter außerhalb des Geltungsbereichs des Lastenausgleichsgesetzes belegen waren.

(2) Das Lastenausgleichsarchiv übernimmt ferner alle Akten, in denen Anträge auf Vertreibungsschäden (§ 12 des Lastenausgleichsgesetzes) oder Ostschäden (§ 14 des Lastenausgleichsgesetzes) an Einheitswertvermögen nach dem Feststellungsgesetz abgelehnt oder sonstwie abgeschlossen wurden, soweit die Schäden in den in § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Lastenausgleichsgesetzes bezeichneten Gebieten mit Ausnahme Chinas entstanden sind.



 

Zitierungen von § 3 LAArchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LAArchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAArchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 LAArchV
... die Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs nach Maßgabe der §§ 3 bis ...
§ 2 LAArchV
... nach Maßgabe des § 8 des Lastenausgleichsgesetzes bezeichnet. (2) In § 3 werden Wirtschaftsgüter, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, zum ...
§ 5 LAArchV
...  15. Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz (soweit nicht von § 3 erfaßt), 16. Hauptentschädigung, 17.  ... (VIA), 20. Reparationsschädengesetz (soweit nicht von § 3 Abs. 1 erfaßt). Dabei ist neben der Arbeitsweise der Ausgleichsverwaltung ...
§ 6 LAArchV
... Die Ausgleichsämter haben vor Abgabe der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Akten einen Vordruck nach Anlage 1 zu dieser Verordnung in zweifacher ... die zweite Ausfertigung ist der jeweiligen Akte beizuheften. (2) Die nach § 3 Abs. 2 abzugebenden Akten sind in einem Verzeichnis nach Anlage 2 dieser Verordnung, die nach den ...