Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung, der Saatgutverordnung und der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais (RebPflVuaVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel *



Auf Grund des § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und c, auch in Verbindung mit Satz 2, des § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und Nummer 6, des § 22 Absatz 1 Nummer 1, des § 27 Absatz 3 und des § 53 des Saatgutverkehrsgesetzes, von denen § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und c, § 5 Absatz 1 Nummer 1 und 6, § 22 Absatz 1 Nummer 1, § 27 Absatz 3 und § 53 zuletzt durch Artikel 372 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2018/1027 der Kommission vom 19. Juli 2018 zur Änderung der Richtlinie 66/402/EWG des Rates hinsichtlich der Isolationsabstände bei Sorghum spp. (ABl. L 184 vom 20.7.2018, S. 4).



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