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§ 3 - Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

neugefasst durch B. v. 16.07.2004 BGBl. I S. 1673; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 14 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 24.08.1985; FNA: 7822-6 Sortenschutz, Saatgut
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§ 3 Inverkehrbringen von Saatgut



(1) 1Saatgut darf zu gewerblichen Zwecken nur in den Verkehr gebracht werden, wenn

1.
es als Vorstufensaatgut, Basissaatgut, Zertifiziertes Saatgut oder Standardpflanzgut anerkannt ist,

2.
sein Inverkehrbringen als Standardsaatgut, Handelssaatgut oder Behelfssaatgut durch Rechtsverordnung nach § 11 gestattet ist und es

a)
bei Standardsaatgut den dafür festgesetzten Anforderungen entspricht,

b)
bei Handelssaatgut zugelassen und in den Fällen des § 13 Abs. 2 formecht ist,

c)
bei Behelfssaatgut den dafür festgesetzten Anforderungen entspricht und in den Fällen des § 14 formecht ist,

3.
sein Inverkehrbringen nach Absatz 2 oder nach § 6, auch in Verbindung mit § 13 Abs. 1, genehmigt ist,

4.
seine Einfuhr nach § 15 zulässig oder nach § 18 Abs. 2 genehmigt ist,

5.
es als Vorstufensaatgut einer zugelassenen Sorte, ohne anerkannt zu sein, auf Grund eines Vermehrungsvertrages an eine der Vertragsparteien abgegeben wird, ausgenommen im Falle des § 5 Abs. 1 Nr. 2,

6.
es für Ausstellungszwecke oder für den Anbau außerhalb eines Vertragsstaates bestimmt ist,

7.
sein Inverkehrbringen durch Rechtsverordnung nach Absatz 3 gestattet ist,

8.
es für wissenschaftliche Zwecke oder Züchtungszwecke bestimmt ist; für Saatgut einer Sorte nach § 30 Abs. 5 oder 6 gilt dies nur, wenn

a)
im Falle einer Sorte nach § 30 Abs. 5 die dort genannte Zulassung oder Genehmigung,

b)
im Falle einer Sorte nach § 30 Abs. 6 eine dort genannte Genehmigung

erteilt worden ist oder

9.
sein Inverkehrbringen im Rahmen einer genehmigten Freisetzung nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Gentechnikgesetzes erfolgt.

2Saatgut darf

1.
nach Satz 1 Nr. 1, 2, 4 und 7 nur so lange in den Verkehr gebracht werden, als es den durch Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, Abs. 2 Nr. 1, § 11 Abs. 1, 2 und 3 Nr. 2, § 25 oder bei eingeführtem Saatgut den durch Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union festgesetzten Anforderungen entspricht,

2.
nach Satz 1 Nr. 1, 2 Buchstabe a und Nr. 7 nur so lange in den Verkehr gebracht werden, als

a)
eine vom Bundessortenamt für das Inverkehrbringen von Saatgut der Sorte nach § 36 Abs. 3 Satz 2 oder § 52 Abs. 6 festgesetzte Auslauffrist noch nicht abgelaufen ist oder

b)
eine in einem der Gemeinsamen Sortenkataloge veröffentlichte Auslauffrist für das Inverkehrbringen von Saatgut der Sorte noch nicht abgelaufen ist und

3.
in Mischungen zu gewerblichen Zwecken nur in den Verkehr gebracht werden, wenn dies durch Rechtsverordnung nach § 26 gestattet ist.

3Wer Saatgut einer Sorte, deren Pflanzen gentechnisch veränderte Organismen im Sinne des § 3 Nr. 3 des Gentechnikgesetzes sind, zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr bringt, hat beim Anbieten des Saatgutes in Verkaufskatalogen oder mittels eines anderen in schriftlicher Form verfassten Angebotsträgers deutlich auf den Umstand der gentechnischen Veränderung hinzuweisen.

(2) 1Abweichend von Absatz 1 kann das Bundessortenamt das Inverkehrbringen von Saatgut

1.
von Sorten landwirtschaftlicher Arten, deren Zulassung beantragt worden ist, zu Versuchszwecken, die nicht unter Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 fallen, oder

2.
von Sorten von Gemüsearten, deren Zulassung oder deren Eintragung in ein der Sortenliste entsprechendes Verzeichnis eines anderen Vertragsstaates beantragt worden ist, für einen begrenzten Zeitraum nach Vorlage von Informationen über die bisherigen Ergebnisse der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

genehmigen und hierfür Höchstmengen festsetzen. 2Es hat die Genehmigung mit den zum Schutz des Verbrauchers erforderlichen Auflagen zu verbinden. 3Der Antrag auf eine Genehmigung nach Satz 1 für Saatgut einer Sorte nach § 30 Abs. 5 oder 6 ist nur zulässig, wenn der Antragsteller gegenüber dem Bundessortenamt nachgewiesen hat, dass

1.
im Falle einer Sorte nach § 30 Abs. 5 die dort genannte Zulassung oder Genehmigung und

2.
im Falle einer Sorte nach § 30 Abs. 6 eine dort genannte Genehmigung für das Inverkehrbringen

erteilt worden ist.

(3) 1Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, soweit es zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union erforderlich ist, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1.
über Absatz 1 hinausgehende oder von Absatz 1 abweichende Anforderungen an das Inverkehrbringen von Saatgut vorzuschreiben, soweit diese Saatgut betreffen, das

a)
chemisch behandelt ist,

b)
zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen bestimmt ist,

c)
zur Nutzung im ökologischen Landbau bestimmt ist,

2.
die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung nach Absatz 2 näher zu bestimmen sowie das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung zu regeln.

2In Rechtsverordnungen nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b kann insbesondere geregelt werden,

1.
dass Saatgut

a)
nur in bestimmten Regionen erzeugt und dort in den Verkehr gebracht werden darf,

b)
nur unter Beachtung bestimmter Anforderungen, insbesondere an die Menge, in den Verkehr gebracht werden darf,

2.
dass das Inverkehrbringen von Saatgut der Genehmigung durch die zuständige Behörde bedarf,

3.
dass Aufzeichnungen, insbesondere über die Zusammensetzung von Saatgutpartien, die Herkunft des Saatgutes, die Lage der Vermehrungsflächen, den Erntezeitpunkt und die Saatgutqualität, zu machen und aufzubewahren sind,

4.
die Zuständigkeit des Bundessortenamtes zur Festsetzung von Höchstmengen für das Inverkehrbringen sowie

5.
das jeweilige Verfahren.

(4) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, soweit es zur Ordnung des Saatgutverkehrs erforderlich ist, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Höchstmengen für das Inverkehrbringen von Saatgut nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 festzusetzen.





 

Frühere Fassungen von § 3 SaatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 372 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 28.05.2013Artikel 3 Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
vom 22.05.2013 BGBl. I S. 1319
aktuell vorher 22.03.2012Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
vom 15.03.2012 BGBl. I S. 481
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 12 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 192 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 SaatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SaatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SaatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 SaatG Ausnahmen (vom 24.12.2016)
... ausgeführt werden soll, 2. auf Grund eines Vermehrungsvertrages nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 im Ausland vermehrt worden ist, 3. auf Grund einer Genehmigung nach ... 1 Nr. 5 im Ausland vermehrt worden ist, 3. auf Grund einer Genehmigung nach § 3 Abs. 2 in den Verkehr gebracht werden darf, 4. nach § 10 anerkannt werden soll, ...
§ 60 SaatG Ordnungswidrigkeiten (vom 24.12.2016)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen a) § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 oder 6, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach ... 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 oder 6, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 3 Nr. 1, b) § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit einer ... auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 3 Nr. 1, b) § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe ... 3 Nr. 2 oder nach § 25, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 3 Nr. 1, c) § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, auch in Verbindung mit einer ... auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 3 Nr. 1, c) § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 3 Nr. 1, oder  ... 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 3 Nr. 1, oder d) § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 26 Satz 1, auch in ... Rechtsverordnung nach § 26 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 3 Nr. 1, Saatgut in den Verkehr bringt, 1a. entgegen § 3 Abs. 1 ... § 3 Abs. 3 Nr. 1, Saatgut in den Verkehr bringt, 1a. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 3 einen Hinweis nicht oder nicht richtig gibt, 2. einer vollziehbaren ... Hinweis nicht oder nicht richtig gibt, 2. einer vollziehbaren Auflage nach § 3 Abs. 2 Satz 2 zuwiderhandelt, 3. einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 4, § ... nach § 3 Abs. 2 Satz 2 zuwiderhandelt, 3. einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 4, § 3a Absatz 2 Nummer 1 oder 2 Buchstabe a bis c, § 3b Abs. 2, § 5 Abs. 1 ...
§ 61a SaatG Sonderregelung für Rebenpflanzgut (vom 08.09.2015)
...  3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und 8 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 4 Abs. 2 und 3 Satz 1, § 10 Abs. 2 ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Erhaltungsmischungsverordnung
Artikel 1 V. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2641; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 281
Erhaltungssortenverordnung
Artikel 1 V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2107; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4595
Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten
Artikel 5 V. v. 06.01.2014 BGBl. I S. 26, 28
Sonstige
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2641
Neunzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4595
Sechzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 25.10.2012 BGBl. I S. 2270
Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 09.06.2017 BGBl. I S. 1614
Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2107
Verordnung zur Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung und der Anbaumaterialverordnung
V. v. 26.05.2020 BGBl. I S. 1168
Verordnung zur Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung und der GAPInVeKoS-Verordnung
V. v. 17.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 281
Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung, der Saatgutverordnung und der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
V. v. 01.10.2018 BGBl. I S. 1571
Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
V. v. 06.01.2014 BGBl. I S. 26
Vierzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2128
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.03.2010 BGBl. I S. 282
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1102
Anlage BMELBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 19.07.2022)
... des Inverkehrbringens von Saatgut zu gewerblichen Zwe- cken vor der Zulassung der Sorte nach § 3 Absatz 2 SaatG 250 243 Feststellung der ... des Inverkehrbringens von Saatgut zu gewerblichen Zwe- cken vor der Zulassung der Sorte nach § 3 Absatz 2 SaatG 30 343 Festsetzung einer Auslauffrist ...

Erhaltungssortenverordnung
Artikel 1 V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2107; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4595
§ 5 ErhSortV Anforderungen an das Saatgut (vom 10.01.2014)
... Abweichend von § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Saatgutverkehrsgesetzes darf Saatgut zugelassener Erhaltungssorten ...

Pflanzkartoffelverordnung
neugefasst durch B. v. 23.11.2004 BGBl. I S. 2918; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 13.07.2022 BGBl. I S. 1186
§ 2 PflKartV Begriffsbestimmungen (vom 01.12.2020)
... 5 mm breiten violetten Diagonalstreifen, d) Pflanzgut nicht zugelassener Sorten nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes orange; 2. Knollenkrankheiten: an der Kartoffelknolle auftretende Krankheiten ...
§ 22a PflKartV Genehmigung durch das Bundessortenamt (vom 27.03.2010)
... Bundessortenamt verbindet die Genehmigung nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes mit der Auflage, dass derjenige, der dieses Pflanzgut auf der ...
§ 32 PflKartV Kennzeichnung von nicht anerkanntem Pflanzgut in besonderen Fällen (vom 17.06.2017)
... Wird Pflanzgut, das nicht anerkannt ist, in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 8 und Abs. 2 des Saatgutverkehrsgesetzes zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht oder nach § 2 Nr. 12 Buchstabe b ... "Kartoffel" und die Sortenbezeichnung sowie 3. im Falle a) des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Saatgutverkehrsgesetzes den Hinweis "Nicht anerkanntes Vorstufenpflanzgut zum vertraglichen ... anerkanntes Vorstufenpflanzgut zum vertraglichen Vermehrungsanbau", b) des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 des Saatgutverkehrsgesetzes je nach Verwendungszweck den Hinweis "Pflanzgut für Ausstellungszwecke" oder ... oder "Zum Anbau außerhalb der Vertragsstaaten bestimmt", c) des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 des Saatgutverkehrsgesetzes den Hinweis "Pflanzgut für wissenschaftliche Zwecke oder Züchtungszwecke", ... für wissenschaftliche Zwecke oder Züchtungszwecke", d) des § 3 Abs. 2 des Saatgutverkehrsgesetzes den Hinweis "Pflanzgut einer nicht zugelassenen Sorte"; hat das Bundessortenamt die ...
Anlage 4 PflKartV (zu § 24 Absatz 2, § 24a, § 25 Satz 1 und § 32 Absatz 1a) Angaben auf dem Etikett (vom 01.12.2020)
...  1.12 Erzeugerland 1.13 Zusätzliche Angaben 2 Pflanzgut nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes 2.1 Angaben nach den Nummern 1.2, 1.3a, 1.4, 1.9, 1.11 2.2 ...

Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 21.01.1986 BGBl. I S. 204; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
§ 22 RebPflV Kennzeichnung von nicht anerkanntem Pflanzgut in besonderen Fällen (vom 14.07.2006)
... Pflanzgut, das nicht anerkannt ist, in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 8 und Abs. 2 des Saatgutverkehrsgesetzes zu gewerblichen Zwecken in den ... und die Bezeichnung des Klones sowie 4. im Falle a) des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Saatgutverkehrsgesetzes den Hinweis "Nicht anerkanntes ... Vorstufenpflanzgut zum vertraglichen Vermehrungsanbau", b) des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 des Saatgutverkehrsgesetzes je nach Verwendungszweck den Hinweis ... oder "Zum Anbau außerhalb der EU bestimmt", c) des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 des Saatgutverkehrsgesetzes den Hinweis "Pflanzgut für ... für wissenschaftliche Zwecke oder Züchtungszwecke", d) des § 3 Abs. 2 des Saatgutverkehrsgesetzes den Hinweis "Pflanzgut einer nicht zugelassenen ...

Saatgutverordnung
neugefasst durch B. v. 08.02.2006 BGBl. I S. 344; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2022 BGBl. I S. 1186
§ 2 SaatgutV Begriffsbestimmungen (vom 01.12.2020)
...  g) Saatgutmischungen grün, h) Saatgut nicht zugelassener Sorten nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes orange; 5. Schadinsekten: lebende Insekten, die an Saatgut schädigend ...
§ 28a SaatgutV Genehmigung durch das Bundessortenamt (vom 27.03.2010)
... Bundessortenamt verbindet die Genehmigung nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes mit der Auflage, dass derjenige, der dieses Saatgut auf der ...
§ 43 SaatgutV Kennzeichnung von nicht anerkanntem Saatgut in besonderen Fällen (vom 17.06.2017)
... Wird Saatgut, das nicht anerkannt ist, in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 8 und Abs. 2 des Saatgutverkehrsgesetzes zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht oder nach § 2 Nr. 12 Buchstabe b ... einer Sorte zugehört, die Sortenbezeichnung sowie 3. im Falle a) des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Saatgutverkehrsgesetzes den Hinweis „Nicht anerkanntes Vorstufensaatgut zum vertraglichen Vermehrungsanbau", ... anerkanntes Vorstufensaatgut zum vertraglichen Vermehrungsanbau", b) des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 des Saatgutverkehrsgesetzes je nach Verwendungszweck den Hinweis „Saatgut für Ausstellungszwecke" oder ... oder „Zum Anbau außerhalb der Vertragsstaaten bestimmt", c) des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 des Saatgutverkehrsgesetzes den Hinweis „Saatgut für wissenschaftliche Zwecke oder Züchtungszwecke", ... für wissenschaftliche Zwecke oder Züchtungszwecke", d) des § 3 Abs. 2 des Saatgutverkehrsgesetzes den Hinweis „Saatgut einer noch nicht zugelassenen Sorte"; hat das Bundessortenamt die ...
Anlage 5 SaatgutV (zu § 29 Absatz 3 und 7, §§ 30a, 31 und 33 Absatz 6 und § 43 Absatz 1a und 2) Angaben auf dem Etikett und dem Einleger (vom 01.12.2020)
...  6.9 „Noch nicht anerkanntes Saatgut" 7 Saatgut nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes 7.1 Angaben nach den Nummern 1.2 5), 1.4, 1.10, 4.5 7.2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 8. BSAVfVÄndV
... von Saatgut zu gewerb- lichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte § 3 Abs. 2 200 245 Feststellung der Anerkennungsfähigkeit ... bringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte § 3 Abs. 2 160 247.5 gegen die Zurückweisung eines Antrags ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1319
Artikel 3 3. LFGBuaÄndG Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes
... 2012 (BGBl. I S. 481) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird das Wort ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1441
Artikel 1 11. BSAVfVÄndV Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
... Inverkehrbringens von Saatgut zu gewerb- lichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte § 3 Abs. 2 250 245 Feststellung der Anerkennungsfähigkeit ... bringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte § 3 Abs. 2 200 247.5 gegen die Zurückweisung eines Antrags ...

Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
V. v. 08.12.2015 BGBl. I S. 2326
Artikel 1 1. PflKartVÄndV
... 1.12 Erzeugerland 1.13 Zusätzliche Angaben 2 Pflanzgut nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes 2.1 Angaben nach den Nummern 1.2, 1.4, 1.9, ...

Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 481
Artikel 2 DüGuaÄndG Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes
... § 3 Absatz 3 des Saatgutverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I ...

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 12 BMELV-EUAnpG Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 Satz 2, § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und Absatz 3, § 3a Absatz 3 Satz 1, § 3b Absatz 2, § 5 ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 07.03.2012 BGBl. I S. 451
Artikel 1 9. BSAVfVÄndV
... von Saatgut zu ge- werblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte § 3 Abs. 2 30 445 Festsetzung einer Auslauffrist für das ... bringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte § 3 Abs. 2 30 446.5 gegen eine andere Entscheidung ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 192 9. ZustAnpV Saatgutverkehrsgesetz
... wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 3 und 4, § 3a Abs. 2 und 3 Satz 1 erster Halbsatz, § 3b Abs. 2, § 4 Abs. 3 ...

Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2111
Artikel 1 7. BSAVfVÄndV
... zusätzlicher Regionen für die Saatguterzeugung § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 SaatG und mit § 5 Abs. 3 Erhaltungs- ... zusätzlicher Regionen für das Inverkehrbringen von Saatgut § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 SaatG und mit § 7 Erhaltungssorten-VO ... von Saatgut zu gewerb- lichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte § 3 Abs. 2 120 447 Festsetzung einer Auslauffrist für das ... gen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte § 3 Abs. 2 120 448.5 gegen eine andere Entscheidung ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1937
Artikel 2 10. BSAVfVÄndV Weitere Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
... von Saatgut zu gewerb- lichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte § 3 Abs. 2 230 245 Feststellung der Anerkennungsfähigkeit ... bringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte § 3 Abs. 2 180 247.5 gegen die Zurückweisung eines Antrags ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 372 10. ZustAnpV Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 Satz 1, § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4, § 3a Absatz 2 und 3 Satz 1, § 3b Absatz 2, § 4 Absatz ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.03.2010 BGBl. I S. 282
Artikel 2 12. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... h wird angefügt: „h) Saatgut nicht zugelassener Sorten nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes orange;". 2. Dem § 11 Absatz 7 wird ... durch das Bundessortenamt Das Bundessortenamt verbindet die Genehmigung nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes mit der Auflage, dass derjenige, der dieses Saatgut auf der ... b) Folgende Nummer 7 wird angefügt: „7 Saatgut nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes 7.1 Angaben nach den Nummern 1.2 5), 1.4, 1.10, ...
Artikel 3 12. SaatGRÄndV Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
... angefügt: „d) Pflanzgut nicht zugelassener Sorten nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes orange;". 2. § 6 wird wie folgt ... durch das Bundessortenamt Das Bundessortenamt verbindet die Genehmigung nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes mit der Auflage, dass derjenige, der dieses Pflanzgut auf der ... b) Folgende Nummer 3 wird angefügt: „3 Pflanzgut nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzes 3.1 Angaben nach den Nummern 1.2, 1.4, 1.8, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
V. v. 28.07.2015 BGBl. I S. 1418; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 01.10.2018 BGBl. I S. 1571
Eingangsformel SaatIV
... Grund des § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und c, auch in Verbindung mit Satz 2, des § 22 Absatz 1 ... in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1673), von denen § 3 Absatz 3 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 1 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1319) und ...
§ 3 SaatIV Anforderungen an das Inverkehrbringen von Saatgut einer Population
... Abweichend von § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Saatgutverkehrsgesetzes darf Saatgut einer Population ohne ...