Eingangsformel - Verordnung zur Einrichtung des Regionalnachweisregisters, zur Fortentwicklung des Herkunftsnachweisregisters und zur Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung (HkRNDV2018EV k.a.Abk.)

V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853 (Nr. 38); Geltung ab 21.11.2018
|

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 92 Nummer 1 bis 4, 7, 8, 10 und 11 und des § 96 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) in Verbindung mit § 96 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Erneuerbare-Energien-Verordnung vom 17. Februar 2015 (BGBl. I S. 146), von denen § 92 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch Artikel 1 Nummer 41 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) neu gefasst worden ist, § 96 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe c des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist und § 14 Absatz 1 der Erneuerbare-Energien-Verordnung durch Artikel 11 Nummer 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106) eingefügt worden ist, verordnet das Umweltbundesamt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und

-
des § 87 Absatz 2 Satz 1 bis 4 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungskostengesetz vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) und in Verbindung mit § 14 Absatz 2 der Erneuerbare-Energien-Verordnung, von denen § 87 Absatz 1 Satz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch Artikel 1 Nummer 36 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist und § 14 Absatz 2 der Erneuerbare-Energien-Verordnung durch Artikel 11 Nummer 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106) eingefügt worden ist, verordnet das Umweltbundesamt:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed