Berichtigung der Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (BinSchUOEVBer k.a.Abk.)

B. v. 22.11.2018 BGBl. I S. 2032 (Nr. 40); Geltung ab 07.10.2018
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 7. Oktober 2018 BinSchUOEV BinSchUO Eingangsformel

Die Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 sind in der Fußnote 1 nach der Angabe „(ABl. L 252 vom 16.9.2016, S. 118)" die Wörter „und der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2018/970 der Kommission vom 18. April 2018 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe (ABl. L 174 vom 10.7.2018, S. 15)" anzufügen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag B. Herrmann



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