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Zitierungen von Gesetz zu dem Abkommen vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen

Sie sehen die Vorschriften, die auf UNFreiwProgrAbkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UNFreiwProgrAbkG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung über die Geltung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen für das Informationszentrum der Vereinten Nationen in Bonn
V. v. 24.04.1998 BGBl. 1998 II S. 761
Verordnung zu dem Abkommen vom 1. Juli 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen über das Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland
V. v. 22.02.2007 BGBl. 2007 II S. 218, 1057
Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn
V. v. 09.10.2025 BGBl. 2025 II Nr. 263, 279
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Juni 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 27.05.1997 BGBl. 1997 II S. 1054
Artikel 3 UNSekrSitzAbkG

Verordnung zu dem Abkommen vom 1. Juli 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen über das Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland
V. v. 22.02.2007 BGBl. 2007 II S. 218, 1057
Artikel 2 UNHCRBüroAbkV

Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn
V. v. 09.10.2025 BGBl. 2025 II Nr. 263, 279
Artikel 2 UNFrauenBüroV