Die
Anlage 1 (Kostenverzeichnis) des
Gerichts- und Notarkostengesetzes vom
23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch
Artikel 26 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 15215 wird wie folgt gefasst:
- 2.
- In Nummer 23806 werden im Gebührentatbestand die Wörter „oder nach § 3 Abs. 4 IntErbRVG" durch ein Komma und die Wörter „nach § 3 Abs. 4 IntErbRVG oder nach § 4 Abs. 4 IntGüRVG" ersetzt.
- 3.
- In Nummer 23808 wird im Gebührentatbestand die Angabe „oder § 27 IntErbRVG" durch ein Komma und die Angabe „§ 27 IntErbRVG oder § 27 IntGüRVG" ersetzt.