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Artikel 9 - Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts (IntGüRVGEG k.a.Abk.)

Artikel 9 Aufhebung des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen


Artikel 9 ändert mWv. 29. Januar 2019 VertrGüterstG


 
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