§ 5 Absatz 1 der Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung vom
16. Juli 2013 (BGBl. I S. 2460) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 4 wird das Komma am Ende durch das Wort „und" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 5 wird das Wort „und" am Ende gestrichen.
- 3.
- Die Nummern 6 und 7 werden aufgehoben.
- 4.
- Im Satzteil nach der bisherigen Nummer 7 werden die Wörter „und den Artikeln 50 bis 56" gestrichen.
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498