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Artikel 4 - Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften (eIDKGEG k.a.Abk.)

G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 154a G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Geltung ab 01.11.2019, nachträglich verschoben auf 01.11.2020, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 4 Änderung des Passgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. August 2019 PassG § 18, § 25

Das Passgesetz vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2017 (BGBl. I S. 2310) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 18 Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort „weitergeben" ein Komma und die Wörter „es sei denn, die Weitergabe erfolgt zur Beantragung eines Visums für den Passinhaber und der Passinhaber hat der Weitergabe zugestimmt" eingefügt.

2.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 4 wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.

bb)
Die Nummern 5, 5b und 6 werden aufgehoben.

cc)
Die bisherige Nummer 5a wird Nummer 5 und das Komma am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.

b)
Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 und des Absatzes 2 Nummer 5 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden."

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 eIDKGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in eIDKGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 eIDKGEG Inkrafttreten (vom 26.11.2019)
... der Absätze 2 und 3 am 1. November 2020 in Kraft. (2) Die Artikel 2 und 4 treten am 5. August 2019 in Kraft. (3) Am 1. November 2019 treten in Kraft:  ...