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Änderung § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 14.05.2026

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.05.2026 geltenden Fassung
§ 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 14.05.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 08.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 130
(heute geltende Fassung) 
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen


(Text alte Fassung)

Die vom 1. Januar 2018 bis zum Ablauf des 31. Juli 2026 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:

(Text neue Fassung)

Die vom 1. Januar 2018 bis zum Ablauf des 31. Juli 2028 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:


Bezeichnung des Prüfungszeugnisses
der Zeichenakademie Hanau: | Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird:

Abschlussprüfung als Goldschmied/
Goldschmiedin
Fachrichtung:
- Schmuck | Goldschmied und Goldschmiedin im
Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1
Nummer 11 'Gold- und Silberschmiede'
der Handwerksordnung
Fachrichtung:
- Schmuck

Abschlussprüfung als Silberschmied/
Silberschmiedin
Schwerpunkt:
- Metall | Silberschmied und Silberschmiedin im
Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1
Nummer 11 'Gold- und Silberschmiede'
der Handwerksordnung
Schwerpunkt:
- Metall

Abschlussprüfung als Edelsteinfasser/
Edelsteinfasserin | Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin



(heute geltende Fassung) 
 

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