§ 39 Organisation und Durchführung
Das Prüfungsamt am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung organisiert die Prüfungen und führt sie durch.
interne Verweise§ 7 MDBNDVerfSchVDV Nachteilsausgleich ... im Auswahlverfahren die Dienstbehörde und 2. im Übrigen das Prüfungsamt ( § 39 ). (3) Art und Umfang der Erleichterungen sind mit den Betroffenen rechtzeitig ...
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