Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (4. KSKBeiratVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.09.2019 BGBl. I S. 1397 (Nr. 34); Geltung ab 01.10.2019
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Artikel 1 Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2019 KSKBeiratV § 9

§ 9 Absatz 2 der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 154 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird die Angabe „70" durch die Angabe „75" ersetzt.

2.
In Satz 2 wird die Angabe „140" durch die Angabe „150" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. KSKBeiratVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. KSKBeiratVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 19.08.2022 BGBl. I S. 1438
Artikel 1 5. KSKBeiratVÄndV
... bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. September 2019 (BGBl. I S. 1397 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 wird die Angabe ...


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