Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (2. SpaEfVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1412 (Nr. 35); Geltung ab 10.10.2019, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Oktober 2019 SpaEfV § 5, mWv. 21. August 2018 § 2

Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung vom 31. Juli 2013 (BGBl. I S. 2858), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1656) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst:

§ 5 (weggefallen)".

abweichendes Inkrafttreten am 21.08.2018

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern „Ausgabe Dezember 2011" die Wörter „oder Ausgabe Dezember 2018" eingefügt.

b)
In Absatz 1 Nummer 10 werden nach den Wörtern „Ausgabe Dezember 2011" die Wörter „oder Ausgabe Dezember 2018" eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
§ 5 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. SpaEfVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SpaEfVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 2. SpaEfVÄndV
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 21. August 2018 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 205 11. ZustAnpV Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
... Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung vom 31. Juli 2013 (BGBl. I S. 2858), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1412 ) geändert worden ist, werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und ...


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