Artikel 4 - Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (RehaRVG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. November 2019 BZRG § 64b

§ 64b Absatz 1 Satz 1 und 2 des Bundeszentralregistergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229; 1985 I S. 195), das zuletzt durch Artikel 26 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, wird durch folgenden Satz ersetzt:

 
„Die nach § 64a Absatz 1 gespeicherten Eintragungen und Eintragungsunterlagen aus dem ehemaligen Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik dürfen den für die Rehabilitierung zuständigen Stellen für Zwecke der Rehabilitierung übermittelt werden."

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 RehaRVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RehaRVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2010
Artikel 2 EurojustVODG Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229; 1985 I S. 195), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1752 ) geändert worden ist, werden die Wörter „Staatsanwaltschaften sowie" durch ...


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