Artikel 13 - Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften (SozRAnpG 2020 k.a.Abk.)

Artikel 13 Inkrafttreten



(1) Am Tag nach der Verkündung*) treten in Kraft

1.
Artikel 1 Nummer 1, 3 und 12,

2.
Artikel 2 Nummer 2,

3.
Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 4 und 6, 7 Buchstabe b und c sowie Nummer 9 Buchstabe a,

4.
Artikel 4,

5.
Artikel 5,

6.
Artikel 8 Nummer 3,

7.
Artikel 9 und

8.
Artikel 11.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Dezember 2019.



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