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Artikel 16 - Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen (UAGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 16 Änderung der Gefahrgutverordnung See


Artikel 16 ändert mWv. 1. Januar 2020 GGVSee § 12, § 13

Die Gefahrgutverordnung See in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1475) wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 13 die Wörter „kerntechnische Entsorgungssicherheit" durch die Wörter „die Sicherheit der nuklearen Entsorgung" ersetzt.

2.
In § 12 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2, der Überschrift zu § 13 und im Satzteil vor Nummer 1 werden jeweils die Wörter „kerntechnische Entsorgungssicherheit" durch die Wörter „die Sicherheit der nuklearen Entsorgung" ersetzt.