Eingangsformel - Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften (AufenthRAnpV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen auf Grund

-
des § 99 Absatz 1 Nummer 13 und 13a des Aufenthaltsgesetzes, von denen Nummer 13 durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610) geändert und Nummer 13a durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374), das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und

-
des § 34 Nummer 1 des Personalausweisgesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 8 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846) neu gefasst worden ist, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed