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Artikel 2c - Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (ATA-OTA-GEG k.a.Abk.)

Artikel 2c Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2c wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. Dezember 2019 SGB XI § 124

§ 124 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2019" durch die Angabe „31. Dezember 2020" ersetzt.

2.
In Absatz 3 Satz 5 wird die Angabe „31. Dezember 2023" durch die Angabe „31. Dezember 2024" und die Angabe „31. Juli 2026" durch die Angabe „31. Juli 2027" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2c Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2c ATA-OTA-GEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATA-OTA-GEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 ATA-OTA-GEG Inkrafttreten
... des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes, die Artikel 2a und 2c treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2b tritt am 1. Oktober ...