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Eingangsformel 1 - Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (GÜStGMG k.a.Abk.)

Eingangsformel 1 )



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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1 Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (ABl. L 139 vom 5.6.2018, S. 1).