Artikel 9 - Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (GÜStGMG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des Brexit-Übergangsgesetzes


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 BrexitÜG § 1

In § 1 des Brexit-Übergangsgesetzes vom 27. März 2019 (BGBl. I S. 402) wird die Angabe „(ABl. C 66 I vom 19.2.2019, S. 1)" durch die Angabe „(ABl. C 384 I vom 12.11.2019, S. 1)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 GÜStGMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GÜStGMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 24. Januar 2020 über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
B. v. 25.02.2020 BGBl. I S. 316
Bekanntmachung BrexitÜGInkrB
... 4 Absatz 2 des Brexit-Übergangsgesetzes vom 27. März 2019 (BGBl. I S. 402), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875 ) geändert worden ist, wird bekannt gemacht, dass das Abkommen vom 24. Januar 2020 über ...


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