Anlage 4a ESanMV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung | Anlage 4a ESanMV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2021 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1780 |
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(Text alte Fassung) Anlage 4a (neu) | (Text neue Fassung)Anlage 4a Sommerlicher Wärmeschutz |
1 Gefördert wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. 2 Dabei sind die Vorgaben der DIN 4108-2:2013-02 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz einzuhalten. |