Kapitel 4 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes (LAP-hDBiblV)
Kapitel 4 Sonstige Vorschriften
§ 25 Übergangsregelung
Ausbildung und Prüfung der vor Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Referendarinnen und Referendare richten sich nach den bisherigen Vorschriften. Dies gilt für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte entsprechend.
§ 26 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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