Kapitel 4 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes (LAP-hDBiblV)

V. v. 25.10.2001 BGBl. I S. 2779; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 07.11.2001; FNA: 2030-7-11-1 Beamte
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Kapitel 4 Sonstige Vorschriften
§ 25 Übergangsregelung
§ 26 Inkrafttreten

Kapitel 4 Sonstige Vorschriften

§ 25 Übergangsregelung



Ausbildung und Prüfung der vor Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Referendarinnen und Referendare richten sich nach den bisherigen Vorschriften. Dies gilt für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte entsprechend.

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§ 26 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



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